Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der ASKA Reisen Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Veranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Billette, Mietwagen schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vor-behaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande.
Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 25 % des Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Rest-zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

1.1. Zusätzlich zu den im Katalog erwähnten Preisen kann Ihr Reisebüro eine Auftragsgebühr für Dossierbearbeitung und Reservation erheben.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullie-rung der Reise durch den Reisenden
2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen bis 22 Tage vor Abreisedatum, erheben wir eine Bearbeitungs-gebühr von CHF 60.- pro Person, höchstens CHF 120.- pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 22 Tage vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal CHF 120.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskosten-versicherung gedeckt.
Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungs-totals in Rechnung stellen:
21 - 15 Tage vor Abreise: 10 %
14 - 8 Tage vor Abreise: 30 %
7 - 1 Tage vor Abreise: 75 %
Abreisetag/Nichterscheinen: 100 %
Abweichende Annullationskosten (z.B. Linienflüge) sind vorbehalten. Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns oder dem vermittelnden Reisebüro; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskosten- und SOS-Rückreisever-sicherung
Die obligatorische Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und wird separat verrechnet (s. Preisangaben). Die detaillierten Leistungen der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung schriftlich verzichten.

4. Einreisebestimmungen
Im Prospekt oder der Reiseausschreibung finden Sie die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

5. Aska Car
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Es kann vorkommen, dass wir an einigen Daten über zu wenig eigene Busse verfügen. In diesen Fällen behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, Fahrzeuge befreundeter Firmen, oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen, einzu-setzen. Änderungen in der Platzzuteilung sind dann möglich. Die Aska Cars sind Nichtraucher-Cars.

6. Flüge
Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Aenderung des Flug-gerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Die Flughafen- und Sicherheitstaxen sind nicht im Pauschalpreis inbegriffen.

7. Programm- und Preisänderungen
7.1 Aenderungen vor Vertragsabschluss Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Pro-spektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertrags-abschluss über diese Aenderungen.

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beför-derungskosten, z. B. Treibstoffzuschläge;
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Aus-schiffungsgebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen;
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.

7.3 Programmänderungen, Aenderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Aenderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Aenderungen im Transportbereich vorge-nommen werden Führt die Programmänderung oder die Aenderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Aenderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich (eingeschriebener Brief) zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleich-wertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Aenderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

8. Reiseabsage durch Aska Reisen
8.1 Gruppengrösse Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.
Diese Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten 1 Tag.

8.2 Zwingende Gründe Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistun-gen während der Reise
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubie-ten. Sollte das Programm durch die Programm-änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen.

Führen unvorhergesehene notwendige Programm-änderungen zu Zusatzkosten, weil unverschul-deterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gege-ben ist, und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatz-kosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

10. Reiseabbruch durch den Kunden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung oder unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.

11. Reiseabbruch durch Aska Reisen
Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereig-nisse, Streiks, Epidemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Linien- anstelle Charterflug).

12. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
12.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Reiseleitung, Carchauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

12.2 Die Reiseleitung, der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforde-rungen udgl. anzuerkennen. - Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

12.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Aska Reisen geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, des Chauffeur/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

13. Haftung von Aska Reisen
13.1 Allgemeines Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung oder dem Carchauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatz-leistung zu erbringen und uns oder den Leistungs- träger ein Verschulden trifft (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 13.2). 13.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsaus-schlüsse

13.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahn-verkehr).

13.2.2 Haftungsausschlüsse Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienst-leistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

13.2.3 Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 13.2.1).

13.2.4 Uebrige Schäden (Sach- und Vermögens-schäden usw.) Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den doppelten Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

13.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kredit-karten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. - In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschä-digung usw. haften wir nicht.

13.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrs-aufkommens, Staus, Unfällen, Ueberlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzab-fertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen drin- gend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Ver-spätungen zu berücksichtigen.

13.2.7 Kuren, Schönheitswochen usw. Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Aerzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg ein-stehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen.

13.3 Veranstaltungen während der Reise Aska Reisen lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der Aska Reisen nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

13.4 Vertragliche und ausservertragliche Haftung Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbe-schränkungen und Haftungsausschlüsse.

14. Transport von Kindern
Aufgrund der Gesetzgebung ist Aska Reisen verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Wir stellen entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung (vorbehältlich Verfügbarkeit). Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Ferienreise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an uns zurück geschickt werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Cars ist obligatorisch. Wir machen darauf aufmerksam, dass es uns nicht gestattet ist, Eltern und Begleitpersonen sowie deren Kinder, welche ohne den im Vorfeld der Reise gelieferten Kindersitz zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren.

15. Sicherstellung der Kundengelder
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pau-schalreisen sind die Kundengelder im Rahmen die-ses Gesetzes sichergestellt.

16. Ombudsman
16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

16.2 Die Adresse des Ombudsman lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach, 4601 Olten

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar.

17.2 Für Klagen gegen uns, Aska Reisen, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Frutigen vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Frutigen einklagen.

In den Preisen sind 7,6 % Mehrwertsteuer für den Inland-anteil inbegriffen.
ASKA Reisen / CH-3730 Aeschi / Tel. 033 654 18 27 / Fax 033 654 84 29